Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der LesSports – Textilhandelsgesellschaft m.b.H. (FN 49253 g, LG Innsbruck), mit Sitz in AT 6020 Innsbruck, Kärntner Straße 28 (im Folgenden „LesSports“) für Rechtsgeschäfte über Lieferungen und Leistungen der LesSports gegenüber Dritten (im Folgenden „Käufer“).
 
1. Geltungsbereich
1.1. Die LesSports schließt Verträge mit dem Käufer ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „Verkaufsbedingungen“). Davon abweichenden Bedingungen eines Käufers in seinen Bestellun-gen, Aufträgen, Anboten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt ohne eine solche gesonderte schriftliche Vereinbarung eine Zusendung von Bedingungen des Käufers, verzichtet dieser auf daraus resultierende Rechtswirkungen.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte über Lieferungen und Leistungen (im Folgenden „Vertragsgegenstand“) der LesSports mit Käufern, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.3. Diese Verkaufsbedingungen ersetzen alle bisherigen mündlichen und schriftli-chen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, sofern vertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4. Diese Verkaufsbedingungen sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Für Konsumenten im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese Verkaufsbedingungen nur insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen.
 
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. An die LesSports zugegangene Angebote des Käufers werden von der LesSports nur durch schriftliche Annahmeerklärung oder schriftliche Auftragsbestätigung angenommen. Der Käufer ist an sein Angebot mindestens 4 (vier) Wochen ab Einlangen bei der LesSports gebunden. Der Vertrag gilt als an dem Tag geschlossen, an dem die LesSports die schriftliche Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung abgesendet hat. Sendet die LesSports die schriftliche Annahmeerklärung oder Auftragbestätigung nach Ablauf von 4 (vier) Wochen ab Einlangen des Angebots bei der LesSports ab, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Käufer dem Vertragsschluss nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab der Absendung der schriftlichen Annahmeerklärung oder Auftragbestätigung schriftlich widerspricht, wobei zur Einhaltung der zweiwöchigen Frist das Einlangen des Widerspruchs bei der LesSports maßgeblich ist.
2.2. Angebote der LesSports sind freibleibend und daher auch nach Einlangen der Stellungnahme des Käufers hierzu durch die LesSports abänderbar und widerrufbar. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. der LesSports sind ebenfalls unverbindlich. Die Zusendung von Preislisten, Katalogen etc. durch die LesSports gilt nicht als Angebot.
2.3. Vertragsverhandlungen können seitens der LesSports jederzeit ohne Anga-be von Gründen und ohne Entschädigungsverpflichtung beendet werden.
2.4. Sachliche oder rechnerische Fehler sowie etwaige Unklarheiten in Angebo-ten, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen, Rechnungen oder sonsti-gen Unterlagen der LesSports verpflichten den Käufer zur Rückfrage.
2.5. Die LesSports ist berechtigt, bloße Schreib- und Rechenfehler in ihren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen, Rechnungen oder sonstigen Unterlagen jederzeit zu berichtigen.
 
3. Preise
3.1. Alle Preisangaben der LesSports verstehen sich in EURO und sind, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben wird, Nettopreise für die Ware selbst. Sie beinhalten keine Umsatzsteuer, Lieferkosten oder sonstiger Nebenkosten und gelten ab Lager (ex works gemäß Incoterms 2010) der LesSports in 6020 Innsbruck, Kärntner Straße 28. Zustellung, Abladen, Verladen und Rücknahme der Verpackung sind gesondert zu vereinbaren und zu verrechnen.
3.2. Bei einer Änderung der Einstandspreise oder anderer für die Kalkulation der Preise maßgeblicher Kosten nach Vertragsabschluss ist die LesSports berechtigt, die Preise entsprechend den Einstandspreisen oder Kosten im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung anzugleichen. Soweit dem Wiederverkäufer Endpreise genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Richtpreise.
 
4. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit und Rücktritt vom Vertrag
4.1. Innerhalb Österreichs, Deutschlands und Italiens wird Lieferung DAP Sitz des des Käufers (Incoterm 2010) vereinbart. Abweichend davon gilt, dass bei Lieferungen mit einem Warenwert bis einschließlich € 500,- (Euro fünf-hundert) LesSports berechtigt ist, dem Käufer gegenüber eine Transportkostenpauschale von € 20,- (Euro zwanzig) zu verrechnen. Diese Beträge sind nach dem Verbraucherpreisindex 2010 der Statistik Austria (VPI 2010), Basiszahl Oktober 2015, wertgesichert und können von Les-Sport jederzeit entsprechend angepasst werden.
4.2. Lieferungen in andere Länder erfolgen ab Werk bzw. Lager (EXW, ex works gemäß Incoterms 2010) der LesSports in 6020 Innsbruck, Kärntner Straße 28, vereinbart. Die LesSports ist daher lediglich zur termingerechten Bereitstellung des Vertragsgegenstandes im Lager in 6020 Innsbruck, Kärntner Straße 28, verpflichtet. Dementsprechend ist die LesSports nicht für die Verladung, Entladung, den Transport, die Transportversicherungen oder ähnliche Leistungen und/oder Kosten verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. LesSport kann nach eigenem Ermessen auch eine Lieferung gemäß Punkt 4.1 durchführen.
4.3. Im Fall der Lieferung EXW geht die Gefahr mit der termingerechten Bereit-stellung im Lager der LesSports in AT 6020 Innsbruck, Kärntnerstraße 28, auf den Käufer über. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer die termingerecht bereitgestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt bzw. abholen lässt. Sofern gemäß Punkt 4.2 gesondert vereinbart wurde, dass der LesSports ausnahmsweise das Verladen und/oder der Transport des Vertragsgegenstandes obliegen, trägt der Käufer die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Vertragesgegenstandes während es Verladens und des Transports.
4.4. Vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen beginnen nicht vor dem Datum der Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung (Punkt 2.1) oder vor dem Datum, an dem die LesSports eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten hat und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist, zu laufen.
4.5. Die Lieferfrist wird mit dem Käufer jeweils gesondert vereinbart. Bei der Verein-barung der Lieferfrist ist die jeweilige Verfügbarkeit der Ware einzuberechnen und haftet die LesSports nicht für einen allfälligen Lieferverzug eines ihrer Lieferanten. Ein solcher ist aber dem Käufer rechtzeitig anzuzeigen und, die Lieferfrist verlängert sich jedenfalls um die Dauer dieses Lieferverzuges.
4.6. Verzögert sich eine Lieferung oder Leistung unbeschadet des Punktes 4.5 durch einen von der LesSports unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass die LesSports Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat – dies selbst, wenn die LesSports ihrerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist; bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung ist die LesSports unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.7. Nimmt der Käufer die vertragsgemäße Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, steht es der LesSports frei, unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
4.8. Weiters ist die LesSports berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung oder die Erbringung der sonstigen Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen weiterhin verzögert wird.
4.9. Wird über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, ist die LesSports, soweit gesetzlich zulässig (insbesondere nach § 25a IO), berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.10. Die LesSports kann den Rücktritt aus den in den Punkten 4.6, 4.7, 4.8, 4.9 und 5.5 genannten Gründen auch nur hinsichtlich eines noch offenen Teils der Liefe-rung oder Leistung erklären.
4.11. Bei verschuldetem Verzug der LesSports kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder nach Ablauf einer schriftlich unter Hinweis auf die Rechtsfolgen gesetzten, angemessenen, mindestens 14-tägigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4.12. Die LesSports kann jedenfalls – ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen – ihre Lieferung oder Leistung vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der Erfüllung aller übrigen Vertragspflichten sowie von der fristgerechten Zahlung auch anderer Forderungen abhängig machen. Ergibt eine Bonitätsprüfung des Käufers durch die LesSports oder ihren Versicherer ein negatives Ergebnis, kann die LesSports die Lieferung oder Leistung jedenfalls von der gänzlichen Vorauszah-lung oder Aushändigung einer geeigneten Bankgarantie im Original abhängig machen.
4.13. Soweit rechtlich zulässig sind Schadenersatzansprüche – dies jedenfalls jedoch im Falle einer leichten Fahrlässigkeit – aufgrund eines Verzuges auf Seiten der LesSports ausgeschlossen.
4.14. Bei zufälliger Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen. Zufällige Unmöglichkeit liegt insbesondere bei höherer Gewalt vor, wozu auch der Fall zählt, dass Lieferanten, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner der LesSports die von der LesSports bestellte Ware nicht liefern.
4.15. Ist die Unmöglichkeit – aber auch ein Liefer- oder Leistungsverzug – durch Lieferanten, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner der LesSports bedingt, steht dem Käufer jedenfalls kein Schadenersatzanspruch zu.
4.16. Die LesSports ist berechtigt, Teilleistungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen.
4.17. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, behördlicher Eingriffe, Energiemangel oder Arbeitskonflikte. Diese vorge-nannten Umstände berechtigen die LesSports auch dann zu einer Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
4.18. Falls die Absendung oder Abholung der bereitgestellten Ware ohne Verschulden der LesSports nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht oder die Ware nicht übernommen wird, ist die LesSports berechtigt, die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vorzunehmen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
 
5. Zahlung
5.1. Zahlungen sind binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei fällig; ein Skontoabzug ist – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – nicht zulässig. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem die LesSports über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
5.2. Zahlungen haben, sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart wurden, durch Überweisung an das oder eines der von der LesSports angegebenen Bankkonten zu erfolgen.
5.3. Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 12 Prozent (zwölf Prozent), in Rechnung gestellt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer zudem verpflichtet, auch sämtliche der LesSports entstehenden Mahn- und Betreibungskosten einschließlich der Kosten eines Rechtsanwaltes oder Inkassounternehmens, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
5.4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 (vierzehn) Tagen oder bei Eintreten eines Insolvenzfalles beim Käufer werden mangels vollständiger Zahlung die allfällig gewährten Sondernachlässe, Rabatte und Boni unwirksam und rückverrechnet.
5.5. Bei Zahlungsverzug sowie bei Nichteinhaltung sonstiger Zahlungsbedingungen durch den Käufer werden sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber der LesSports sofort fällig und ist die LesSports berechtigt, noch offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Zahlungsverzug und Nichteinhaltung sonstiger Zahlungsbedingungen berechtigen die LesSports zudem, nach Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen von allen laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten, ohne, dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen die LesSports herleiten kann.
5.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen und Forderungen gegenüber der LesSports Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur aufgrund rechtskräftig gerichtlich festgestellter Ansprüche und Forderungen oder aufgrund von Ansprüchen und Forde-rungen, die die LesSports schriftlich anerkannt hat, möglich.
 
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferten Waren jeder Lieferung bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung dieser Lieferung im Eigentum der LesSports.
6.2. Der Käufer hat alle Handlungen zu setzen, die zur Erhaltung des Eigentums der LesSports notwendig sind.
6.3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an seine Abnehmer veräußern. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen bietet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich mit ihrem Entstehen der LesSports zur Besicherung ihrer Kaufpreisforderungen zur Abtretung an, dies auch wenn die Vorbehaltswaren verarbeitet, umgebildet oder mit anderen vermischt wurden. Dieses Abtretungsangebot kann die LesSports jeder-zeit ohne zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Käufer annehmen, und die LesSports ist zur Einziehung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, den Drittschuldner (Erwerber der Vorbehaltsware) unverzüglich von jeder Abtretung zu verständigen und die Abtretung in seinen Geschäftsbüchern sowohl in der OP-Liste als auch beim jeweiligen Kundenkonto zu vermerken. Der Käufer ist weiters verpflichtet, der LesSports auf Verlangen alle zur Einziehung der abge-tretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
6.4. Der Käufer hat Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen) auf die Vorbehaltswa-re oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich der LesSports mitzuteilen.
6.5. Dem Käufer ist die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen untersagt.
6.6. Über Aufforderung hat der Käufer der LesSports unverzüglich eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren sowie eine Aufstellung seiner Forderungen gegenüber Käufern von Vorbehaltswaren zu übermitteln.
 
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate ab Lieferung (Punkt 4.1).
7.2. Der Käufer hat Mängel mit schriftlicher Mängelrüge – unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung – unverzüglich, spätestens aber binnen 8 (acht) Tagen (einlangend) bei der LesSports schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos und mangelfrei übernommen. Diese Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Lieferung, bei verdeckten Mängeln mit deren Entdeckung zu laufen.
7.3. Sofern die LesSports von einem Mangel gemäß den Vorgaben in Punkt 7.2 verständigt wurde, kann die LesSports ihrer Gewährleistungspflicht nach ihrer Wahl wie folgt nachkommen:
7.3.1. Nachtrag des Fehlenden;
7.3.2. Nachbesserung der Ware an Ort und Stelle;
7.3.3. Aufforderung zur Rücksendung der mangelhaften Ware oder der mangelhaften Teile und Nachbesserung am Sitz der LesSports oder an einem anderen von der LesSports bezeichneten Ort;
7.3.4. Ersatz der mangelhaften Ware;
7.3.5. Ersatz der mangelhaften Teile der Ware;
7.3.6. Preisnachlass.
7.4. Weitere Verpflichtungen treffen die LesSports im Rahmen der Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
 
8. Schadenersatz
8.1. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet die LesSports im Fall des Schadenersatzes nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2. Im Falle der krass groben Fahrlässigkeit ist die Haftung der LesSports für Schäden auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
8.3. Unabhängig davon ist die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (einschließlich des entgangenen Gewinns), Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Käufer bei jedem Grad des Ver-schuldens ausgeschlossen.
8.4. Hat der Käufer einem seiner Vertragspartner Gewähr geleistet, steht ihm hierfür kein Regressanspruch gegenüber der LesSports zu. Jegliche Regressansprüche des Käufers gegenüber der LesSports gemäß § 933b des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) oder ähnlicher Bestimmungen sind ausgeschlossen.
9. Datenverarbeitung und Adressänderung
9.1. Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten (z.B. Name bzw. Firma, Adresse, Bankverbindung) des Käufers unter Be-dachtnahme auf das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) durch die LesSports gespeichert. Der Käufer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung dazu, dass die LesSports diese Daten speichert, verarbeitet und an Dritte weitergibt, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
9.2. Der Käufer ist verpflichtet, der LesSports Änderungen seiner Geschäftsa-dresse bekannt zu geben, solange die zwischen ihm und der LesSports bestehenden Rechtsgeschäfte nicht beiderseitig vollständig erfüllt sind. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen der LesSports auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene oder bekannte Adresse des Käufers gesendet wurden.
 
10. Sonstiges
10.1. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der LesSports dürfen weder das Vertragsverhältnis als Ganzes noch einzelne Rechte oder Ansprüche daraus auf Dritte übertragen oder verpfändet werden.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen davon nicht berührt. Die nichtige, un-wirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zuläs-sig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck und Gegenstand am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke hervortritt.
10.3. Von Annahmeerklärungen oder Auftragsbestätigungen (Punkt 2.1) abwei-chende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform in einer einheitlichen Urkunde; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Diese Verkaufsbedingungen gelten jedenfalls als Vertragsinhalt. Einer Unterfertigung des Käufers bedarf es nicht. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die LesSports ist es ihren Mitarbeitern oder Absatzmittlern (z.B. Handelsvertretern) untersagt, diese Verkaufsbedingungen abzuändern. Sind derartige Zusagen nach zwingenden gesetzlichen Normen für die LesSports bindend, kann die LesSports jederzeit ohne Haftungsfolgen vom Vertrag zurücktreten.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
11.1. Der Erfüllungsort für alle von der LesSports und dem Käufer zu erfüllenden Verpflichtungen ist der Sitz der LesSports in A-6020 Innsbruck, bei Sitzverlegung der LesSports deren neuer Sitz.
11.2. Der Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der LesSports sachlich zuständige österreichische Gericht. Die LesSports ist jedoch berechtigt, ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.
11.3. Auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der LesSports und dem Käufer ist aus-schließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichi-schen internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Über-einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.